Einleitung
Die Gründung einer GmbH als Einzelperson ist ein spannender, aber auch herausfordernder Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In Deutschland erfreut sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) großer Beliebtheit, da sie Unternehmern eine rechtliche Struktur bietet, die sowohl Haftungsbeschränkungen als auch steuerliche Vorteile mit sich bringt. Doch bevor Sie diesen Schritt wagen, gibt es zahlreiche Aspekte zu beachten.
In diesem Artikel werden wir Ihnen wertvolle Informationen und Tipps zur GmbH-Gründung geben. Wir werden auf die wichtigsten Schritte eingehen, die Sie bei der Gründung Ihrer GmbH beachten sollten, sowie auf häufige Fehler und Herausforderungen, denen Gründer begegnen können. Zudem erhalten Sie Hinweise zur passenden Beratung und Unterstützung während des Gründungsprozesses.
Ob Sie bereits konkrete Pläne haben oder sich einfach nur informieren möchten – dieser Artikel soll Ihnen helfen, einen klaren Überblick über den Prozess der GmbH-Gründung zu gewinnen und Ihnen das nötige Wissen an die Hand geben, um erfolgreich in Ihre unternehmerische Zukunft zu starten.
GmbH-Gründung Beratung: Ein Überblick
Die GmbH-Gründung ist ein bedeutender Schritt für viele Unternehmer, die ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen möchten. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen sowie eine begrenzte Haftung für Gesellschafter. Um den Gründungsprozess erfolgreich zu gestalten, ist eine umfassende Beratung unerlässlich.
Eine professionelle GmbH-Gründung Beratung hilft Gründern dabei, alle notwendigen Schritte zu verstehen und effizient umzusetzen. Dazu gehört die Auswahl der passenden Rechtsform, die Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung beim Handelsregister. Zudem müssen Gründer sich mit steuerlichen Aspekten auseinandersetzen und eventuell erforderliche Genehmigungen einholen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahl einer ladungsfähigen Geschäftsadresse, die für rechtliche Zwecke benötigt wird. Hierbei kann das Businesscenter Niederrhein unterstützen, indem es kostengünstige virtuelle Bürodienstleistungen anbietet. Mit einer Servicepauschale von nur 29,80 Euro pro Monat erhalten Gründer eine professionelle Adresse und weitere Dienstleistungen wie Postannahme und Telefonservice.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine fundierte GmbH-Gründung Beratung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens ist. Sie sorgt dafür, dass Gründer gut informiert sind und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen können, während sie sich gleichzeitig auf den Aufbau ihres Geschäfts konzentrieren.
Vorteile der GmbH-Gründung als Einzelperson
Die Gründung einer GmbH als Einzelperson bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur sind. Ein wesentlicher Vorteil ist die Haftungsbeschränkung. Als Gesellschafter einer GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem persönlichen Vermögen. Dies schützt das private Eigentum vor den Risiken des Unternehmens und minimiert das persönliche Risiko erheblich.
Ein weiterer Vorteil ist die erhöhte Glaubwürdigkeit und Professionalität, die eine GmbH gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Banken vermittelt. Eine GmbH wird oft als seriöser wahrgenommen als ein Einzelunternehmen, was insbesondere bei der Akquise von Neukunden oder der Beantragung von Krediten von Bedeutung sein kann.
Zusätzlich ermöglicht die GmbH-Gründung eine flexible Gestaltung der Unternehmensstruktur. Als alleiniger Gesellschafter kann man alle Entscheidungen selbst treffen, ohne auf andere Gesellschafter Rücksicht nehmen zu müssen. Dies fördert eine schnelle Reaktionsfähigkeit auf Marktveränderungen und erleichtert strategische Entscheidungen.
Die steuerlichen Vorteile sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Eine GmbH kann unter bestimmten Umständen von niedrigeren Körperschaftsteuersätzen profitieren und hat mehr Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung im Vergleich zu einem Einzelunternehmen.
Schließlich bietet die GmbH-Gründung auch Vorteile in Bezug auf die Nachfolgeplanung. Die Anteile an einer GmbH können einfacher übertragen werden, was eine reibungslose Übergabe des Unternehmens an Nachfolger oder Partner erleichtert.
Insgesamt stellt die Gründung einer GmbH als Einzelperson eine attraktive Option dar, um unternehmerische Risiken zu minimieren und gleichzeitig von verschiedenen Vorteilen zu profitieren.
Rechtliche Voraussetzungen für die GmbH-Gründung
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen. Zunächst ist es notwendig, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, der die grundlegenden Regelungen für die GmbH festlegt. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Mindestkapital. Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro als Einlage auf einem Geschäftskonto eingezahlt werden. Diese Vorschrift dient dazu, eine finanzielle Basis für das Unternehmen zu schaffen und Gläubiger zu schützen.
Zusätzlich müssen die Gesellschafter und Geschäftsführer bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie voll geschäftsfähig sind und keine relevanten Vorstrafen haben dürfen, die ihre Eignung zur Führung eines Unternehmens in Frage stellen könnten.
Nach der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung des Stammkapitals muss die GmbH im Handelsregister eingetragen werden. Dies erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und ist ein wesentlicher Schritt zur Erlangung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft.
Abschließend sollten Gründer auch darauf achten, alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen, je nach Art des Geschäftsmodells. Eine umfassende rechtliche Beratung kann hierbei hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Schritte zur GmbH-Gründung
Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein wichtiger Schritt für viele Unternehmer, die ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen möchten. Hier sind die wesentlichen Schritte zur GmbH-Gründung.
Zunächst müssen Sie einen Namen für Ihre GmbH wählen. Dieser Name muss einzigartig sein und darf nicht bereits von einer anderen Firma verwendet werden. Es ist ratsam, eine Überprüfung im Handelsregister vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der gewünschte Name verfügbar ist.
Der nächste Schritt besteht darin, das Stammkapital zu bestimmen. Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wobei bei der Gründung mindestens 12.500 Euro einbezahlt werden müssen. Dieses Kapital dient als finanzielle Grundlage für Ihr Unternehmen.
Sobald der Name und das Stammkapital festgelegt sind, sollten Sie den Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag regelt die internen Abläufe der GmbH sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Es empfiehlt sich, diesen Vertrag von einem Notar prüfen zu lassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Nach dem Gesellschaftsvertrag folgt die notarielle Beurkundung. Der Notar wird den Vertrag offiziell beglaubigen und Ihnen helfen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Anschließend müssen Sie Ihre GmbH im Handelsregister eintragen lassen. Dazu reichen Sie den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag sowie weitere erforderliche Dokumente beim zuständigen Amtsgericht ein. Nach erfolgreicher Eintragung erhält Ihre GmbH eine Handelsregisternummer.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anmeldung beim Finanzamt. Hierbei müssen Sie Ihre GmbH steuerlich erfassen lassen und eine Steuernummer beantragen. Zudem sollten Sie sich über mögliche steuerliche Vorteile informieren.
Sobald alle formalen Schritte abgeschlossen sind, können Sie mit Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Es ist wichtig, auch nach der Gründung regelmäßig Buchhaltungs- und Steuerpflichten zu erfüllen sowie alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer GmbH zwar einige bürokratische Hürden mit sich bringt, jedoch durch sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung erfolgreich umgesetzt werden kann.
1. Schritt: Planung und Vorbereitung
Der erste Schritt zur Gründung einer GmbH als Einzelperson ist die sorgfältige Planung und Vorbereitung. In dieser Phase sollten Sie sich intensiv mit Ihrer Geschäftsidee auseinandersetzen und einen detaillierten Businessplan erstellen. Dieser Plan sollte nicht nur Ihre Ziele und Strategien umfassen, sondern auch eine Marktanalyse, Finanzprognosen und eine Übersicht über die benötigten Ressourcen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Planung ist die Auswahl des passenden Namens für Ihre GmbH. Der Name sollte einzigartig sein und den Charakter Ihres Unternehmens widerspiegeln. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass der gewählte Name rechtlich zulässig ist und nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird.
Des Weiteren sollten Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen informieren, die mit der Gründung einer GmbH verbunden sind. Dazu gehört unter anderem das Mindestkapital von 25.000 Euro sowie die Notwendigkeit eines Gesellschaftsvertrags. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um alle notwendigen Schritte korrekt zu planen.
Insgesamt ist eine gründliche Planung entscheidend für den Erfolg Ihrer GmbH-Gründung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für diesen Schritt, um mögliche Fehler zu vermeiden und eine solide Grundlage für Ihr Unternehmen zu schaffen.
2. Schritt: Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
3. Schritt: Anmeldung beim Handelsregister
Der dritte Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Anmeldung beim Handelsregister. Dieser Prozess ist entscheidend, da er Ihrer Gesellschaft die rechtliche Existenz verleiht. Zunächst müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, darunter den Gesellschaftsvertrag, eine Liste der Gesellschafter und die Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch einen Notar, der die Dokumente beglaubigt und beim zuständigen Handelsregister einreicht. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt sind, da Fehler zu Verzögerungen führen können. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Handelsregister wird Ihre GmbH offiziell eingetragen.
Sie erhalten dann eine Handelsregisternummer, die für zukünftige geschäftliche Transaktionen benötigt wird. Zudem sollten Sie beachten, dass mit der Eintragung auch bestimmte Pflichten verbunden sind, wie beispielsweise die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
4. Schritt: Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung
Der vierte Schritt bei der Gründung einer GmbH als Einzelperson ist die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Registrierung. Zunächst müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies geschieht in der Regel durch das Ausfüllen eines Antragsformulars, das Angaben zu Ihrer Person sowie zur Art des Gewerbes enthält. Je nach Stadt können hierfür unterschiedliche Gebühren anfallen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein, der Ihnen offiziell erlaubt, Ihr Unternehmen zu führen. Gleichzeitig müssen Sie sich beim Finanzamt registrieren, um eine Steuernummer zu beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen über Ihre geplante Geschäftstätigkeit bereitstellen.
Das Finanzamt wird Ihnen dann eine Steuernummer zuteilen, die für alle steuerlichen Angelegenheiten Ihres Unternehmens erforderlich ist. Zudem sollten Sie sich über die verschiedenen Steuerarten informieren, die auf Ihr Unternehmen zutreffen könnten, wie beispielsweise die Umsatzsteuer oder die Körperschaftsteuer.
Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Schritte ist entscheidend für den rechtlichen Status Ihres Unternehmens und sollte sorgfältig beachtet werden.
Wichtige Aspekte der GmbH-Gründung Beratung
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein bedeutender Schritt für viele Unternehmer. Eine umfassende GmbH-Gründung Beratung ist dabei unerlässlich, um die rechtlichen und finanziellen Aspekte optimal zu gestalten. Ein zentraler Punkt der Beratung ist die Wahl des richtigen Firmennamens, der nicht nur rechtlich zulässig sein muss, sondern auch zur Markenbildung beiträgt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag regelt die internen Abläufe der GmbH und sollte präzise formuliert werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Hierbei empfiehlt es sich, auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Frage nach dem Stammkapital spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wobei mindestens 12.500 Euro bei der Anmeldung eingezahlt werden müssen. Die GmbH-Gründung Beratung hilft dabei, die Finanzierungsmöglichkeiten zu klären und eventuelle Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus sollten Gründer über steuerliche Aspekte informiert werden. Eine gute Beratung umfasst Informationen über mögliche Steuervergünstigungen sowie die Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Auch die Anmeldung beim Handelsregister und anderen Behörden sollte im Rahmen der Beratung behandelt werden.
Schließlich ist es wichtig, sich mit den laufenden Pflichten einer GmbH vertraut zu machen, wie etwa der Buchführung und den jährlichen Gesellschafterversammlungen. Eine fundierte GmbH-Gründung Beratung stellt sicher, dass Gründer bestens vorbereitet sind und ihre neue Unternehmung erfolgreich starten können.
Kosten der GmbH-Gründung und laufende Kosten
Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein beliebter Schritt für viele Unternehmer in Deutschland. Doch neben der anfänglichen Investition müssen auch laufende Kosten berücksichtigt werden, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs anfallen.
Zu den Kosten der GmbH-Gründung gehören zunächst die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Diese variieren je nach Umfang und Komplexität des Vertrags, liegen jedoch in der Regel zwischen 300 und 1.000 Euro. Zudem sind Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister zu zahlen, die ebenfalls unterschiedlich hoch sein können, meist jedoch zwischen 150 und 300 Euro betragen.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Stammkapitalanforderungen. Für eine GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, wobei bei der Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) als Bareinlage aufgebracht werden muss.
Nach der Gründung fallen zudem laufende Kosten an, wie zum Beispiel Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten, die je nach Umfang der Dienstleistungen stark variieren können. Auch Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie gegebenenfalls zur Berufsgenossenschaft sollten eingeplant werden.
Zusätzlich sind regelmäßige Kosten für Versicherungen wie Betriebshaftpflicht oder Rechtschutzversicherung wichtig, um sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Diese können je nach Branche und Unternehmensgröße ebenfalls unterschiedlich ausfallen.
Insgesamt ist es entscheidend, alle diese Faktoren in die finanzielle Planung einzubeziehen, um eine erfolgreiche GmbH zu führen und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung als Einzelperson vermeiden
Die Gründung einer GmbH als Einzelperson kann eine herausfordernde Aufgabe sein, insbesondere wenn es darum geht, häufige Fehler zu vermeiden. Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Planung der finanziellen Mittel. Viele Gründer unterschätzen die Kosten, die mit der Gründung und dem Betrieb einer GmbH verbunden sind. Es ist wichtig, ein realistisches Budget aufzustellen und alle möglichen Ausgaben zu berücksichtigen.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Versäumnis, eine angemessene Geschäftsadresse zu wählen. Eine ladungsfähige Geschäftsadresse ist für die Anmeldung beim Handelsregister unerlässlich und schützt zudem die private Adresse des Gründers. Die Nutzung eines Businesscenters kann hier eine kostengünstige Lösung bieten.
Darüber hinaus sollten Gründer darauf achten, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumente können den Gründungsprozess erheblich verzögern. Es empfiehlt sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Schließlich ist es wichtig, sich über steuerliche Verpflichtungen im Klaren zu sein. Viele Gründer ignorieren diese Aspekte und riskieren dadurch finanzielle Probleme in der Zukunft. Eine frühzeitige Beratung durch Experten kann helfen, diese häufigen Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Start in das Unternehmertum zu gewährleisten.
Fazit: GmbH gründen als Einzelperson – Was Sie beachten sollten
Die Gründung einer GmbH als Einzelperson bietet zahlreiche Vorteile, jedoch sind auch einige wichtige Aspekte zu beachten. Zunächst einmal ermöglicht die GmbH eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen, was den persönlichen Schutz im Falle von finanziellen Schwierigkeiten erhöht. Zudem ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was ein geringeres Risiko für den Gründer darstellt.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Notwendigkeit einer ladungsfähigen Geschäftsadresse, die für die Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist. Hierbei kann das Businesscenter Niederrhein wertvolle Unterstützung bieten, indem es eine professionelle Adresse zur Verfügung stellt und gleichzeitig bei der bürokratischen Abwicklung hilft.
Darüber hinaus sollten Gründer sich über die erforderlichen Unterlagen und Formalitäten informieren, um einen reibungslosen Ablauf der Gründung zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme von Gründungsberatung kann hier sehr hilfreich sein, um alle Schritte effizient zu planen und umzusetzen.
Insgesamt erfordert die GmbH-Gründung als Einzelperson sorgfältige Planung und Beratung, um langfristig erfolgreich zu sein.
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FAQs:
1. Was ist eine GmbH und welche Vorteile bietet sie?
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine juristische Person, die in Deutschland häufig für Unternehmensgründungen gewählt wird. Die Vorteile einer GmbH sind unter anderem die Haftungsbeschränkung, da das persönliche Vermögen der Gesellschafter im Falle von Schulden oder Insolvenz geschützt ist. Zudem bietet die GmbH eine professionelle Außenwirkung und kann leichter Kredite aufnehmen sowie Verträge abschließen.
2. Welche Schritte sind notwendig, um eine GmbH zu gründen?
Um eine GmbH zu gründen, müssen mehrere Schritte befolgt werden: Zunächst muss ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der die Grundlagen der GmbH festlegt. Anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung des Vertrags. Danach müssen Sie das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro einzahlen und die GmbH beim Handelsregister anmelden. Zuletzt müssen Sie sich um steuerliche Angelegenheiten kümmern und gegebenenfalls weitere Genehmigungen einholen.
3. Wie hoch sind die Gründungskosten für eine GmbH?
Die Gründungskosten einer GmbH können variieren, liegen jedoch in der Regel zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Diese Kosten setzen sich aus Notarkosten, Gebühren für das Handelsregister sowie eventuellen Beratungskosten zusammen. Zusätzlich sollten Gründer auch das erforderliche Stammkapital von mindestens 25.000 Euro berücksichtigen.
4. Kann ich als Einzelperson eine GmbH gründen?
Ja, es ist möglich, als Einzelperson eine GmbH zu gründen; dies wird als Ein-Personen-GmbH bezeichnet. Der Gründer kann alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein, was bedeutet, dass er alle Entscheidungen selbst treffen kann.
5. Welche Pflichten habe ich nach der Gründung einer GmbH?
Nach der Gründung einer GmbH haben Sie verschiedene Pflichten: Dazu gehören die ordnungsgemäße Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen. Zudem müssen Gesellschafterversammlungen abgehalten werden und Protokolle darüber geführt werden.
6. Wie lange dauert es, bis meine GmbH gegründet ist?
Die Dauer der Gründung einer GmbH hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags und der Notartermine sowie der Bearbeitungszeit beim Handelsregister. In der Regel kann man mit einem Zeitraum von etwa zwei bis vier Wochen rechnen.
7. Was passiert mit meinem persönlichen Vermögen bei einer Insolvenz der GmbH?
Im Falle einer Insolvenz haftet nur das Gesellschaftsvermögen Ihrer GmbH für Verbindlichkeiten; Ihr persönliches Vermögen bleibt in der Regel unberührt, solange keine persönlichen Bürgschaften oder andere Verpflichtungen bestehen.
8. Benötige ich einen Steuerberater für meine GmbH?
Einen Steuerberater zu engagieren ist nicht zwingend erforderlich, jedoch sehr empfehlenswert – insbesondere bei komplexeren steuerlichen Fragen oder zur Unterstützung bei Buchhaltung und Jahresabschlüssen.
9. Was ist ein Gesellschaftsvertrag und warum ist er wichtig?
Der Gesellschaftsvertrag regelt die internen Abläufe Ihrer GmbH wie Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Entscheidungsprozesse innerhalb des Unternehmens; er bildet somit das Fundament Ihrer Geschäftstätigkeit.
10. Gibt es spezielle Förderungen oder Zuschüsse für Gründer?
Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene sowie durch EU-Institutionen für Existenzgründer in Deutschland; diese können finanzielle Unterstützung bieten oder günstige Darlehen bereitstellen.