Einleitung
Die Eintragung ins Transparenzregister ist für viele Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) von entscheidender Bedeutung. Seit dem 1. August 2021 sind zahlreiche GbRs verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden. Diese gesetzliche Regelung soll dazu beitragen, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen, indem sie mehr Transparenz in die Unternehmensstrukturen bringt.
Für Gesellschafter einer GbR ist es daher unerlässlich, sich über die Eintragungspflicht und die damit verbundenen Konsequenzen im Klaren zu sein. Eine Nicht-Eintragung kann nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch Einschränkungen bei Bankgeschäften und Notarvorgängen zur Folge haben. Dies kann insbesondere für Immobilien-GbRs problematisch werden, da diese oft im Grundbuch eingetragen sind.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur GbR Transparenzregister Eintragung: von den rechtlichen Anforderungen über die Konsequenzen einer Nicht-Eintragung bis hin zu den Möglichkeiten, wie das Businesscenter Niederrhein Ihnen helfen kann, diesen bürokratischen Prozess schnell und unkompliziert zu bewältigen.
Was ist die GbR Transparenzregister Eintragung?
Die GbR Transparenzregister Eintragung ist ein wichtiger Schritt für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), um den gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz von Unternehmensstrukturen gerecht zu werden. Seit dem 1. August 2021 sind viele GbRs verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Dies bedeutet, dass alle Gesellschafter, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzen, namentlich erfasst werden müssen.
Das Ziel dieser Regelung ist es, Geldwäsche und andere finanzielle Straftaten zu bekämpfen. Durch die Eintragung wird sichergestellt, dass die tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens identifiziert werden können. Diese Maßnahme trägt zur Erhöhung der Transparenz im Geschäftsverkehr bei und soll das Vertrauen in die Wirtschaft stärken.
Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem ein Gesellschaftsregister für GbRs eingeführt, was die Eintragungspflicht noch weiter ausdehnt. Besonders betroffen sind wirtschaftlich aktive GbRs sowie solche, die im Grundbuch eingetragen sind oder bei Banken und Notaren tätig werden möchten.
Unternehmer sollten sich bewusst sein, dass eine Nicht-Eintragung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, darunter Bußgelder und Einschränkungen bei Bankgeschäften. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die rechtlichen Grundlagen der GbR Transparenzregister Eintragung
Die rechtlichen Grundlagen der GbR Transparenzregister Eintragung sind seit dem 1. August 2021 von großer Bedeutung für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs). Mit der Einführung des Transparenzregisters wurde eine gesetzliche Pflicht zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten geschaffen. Diese Regelung dient der Bekämpfung von Geldwäsche und terroristischer Finanzierung, indem sie die Identität der Personen offenlegt, die hinter einer Gesellschaft stehen.
Gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen alle meldepflichtigen Unternehmen, einschließlich vieler GbRs, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister eintragen lassen. Eine GbR ist dann meldepflichtig, wenn mindestens ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder wenn die GbR wirtschaftlich tätig ist. Zudem gilt diese Pflicht auch für GbRs, die im Grundbuch eingetragen sind oder bei Banken und Notaren als Kunden auftreten.
Die rechtlichen Konsequenzen einer Nicht-Eintragung können gravierend sein. Bußgelder von bis zu 150.000 Euro drohen bei Verstößen gegen die Eintragungspflicht. Darüber hinaus können Einschränkungen bei Bankgeschäften und Notarvorgängen entstehen, was insbesondere für Immobilien-GbRs problematisch sein kann.
Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem das Gesellschaftsregister für GbRs eingeführt, wodurch die Eintragungspflicht noch weiter ausgeweitet wird. Dies bedeutet, dass viele bisher nicht erfasste Gesellschaften ebenfalls in das Transparenzregister aufgenommen werden müssen.
Um rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sollten GbR-Gesellschafter sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut machen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wer ist von der Eintragungspflicht betroffen?
Die Eintragungspflicht ins Transparenzregister betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs). Grundsätzlich sind alle GbRs verpflichtet, sich einzutragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass mindestens ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt. Diese Regelung zielt darauf ab, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens transparent zu machen und Geldwäsche sowie andere illegale Aktivitäten zu verhindern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die wirtschaftliche Tätigkeit der GbR. Wenn die Gesellschaft aktiv am Markt agiert und dem Geldwäschegesetz unterliegt, ist eine Eintragung erforderlich. Dies gilt auch für GbRs, die im Grundbuch eingetragen sind, etwa bei Immobilienerwerb oder -verwaltung.
Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem das neue Gesellschaftsregister für GbRs eingeführt, was die Eintragungspflicht noch weiter ausdehnt. Insbesondere wirtschaftlich aktive GbRs müssen dann ihre Daten im Transparenzregister hinterlegen.
Darüber hinaus sind auch GbRs betroffen, die Kunden bei Banken oder Notaren haben und dort eine Eintragung vorausgesetzt wird. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder von bis zu 150.000 Euro, sondern auch Einschränkungen bei Bankgeschäften und Reputationsschäden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vor allem wirtschaftlich aktive GbRs mit mehrheitlichen Gesellschaftern sowie solche mit Immobilienbesitz zur Eintragung verpflichtet sind. Unternehmer sollten sich frühzeitig über ihre Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Folgen einer Nicht-Eintragung ins Transparenzregister
Die Nicht-Eintragung ins Transparenzregister kann für Unternehmen, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), schwerwiegende Folgen haben. Eine der gravierendsten Konsequenzen ist die Möglichkeit von Bußgeldern. Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Eintragung nicht nachkommen, riskieren Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro oder mehr bei systematischen Verstößen. Diese finanziellen Belastungen können gerade für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.
Darüber hinaus können Einschränkungen bei Bankgeschäften und Notarvorgängen auftreten. Banken und Notare verlangen häufig einen Nachweis über die Eintragung ins Transparenzregister, bevor sie bestimmte Dienstleistungen anbieten oder Transaktionen durchführen. Dies kann insbesondere bei Immobilientransaktionen problematisch werden, da eine fehlende Eintragung den Erwerb oder Verkauf von Immobilien erheblich erschweren kann.
Ein weiterer negativer Aspekt ist der potenzielle Reputationsschaden. Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind öffentlich einsehbar und können das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Investoren beeinträchtigen. Eine negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit kann langfristige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben.
Zusätzlich könnte es auch zu rechtlichen Problemen kommen, wenn eine GbR nicht im Transparenzregister eingetragen ist. Im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen könnte dies als Indiz für mangelnde Professionalität gewertet werden, was sich negativ auf die Position des Unternehmens auswirken könnte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nicht-Eintragung ins Transparenzregister weitreichende Folgen hat. Von hohen Bußgeldern über Einschränkungen im Geschäftsverkehr bis hin zu einem möglichen Reputationsverlust – es ist entscheidend für GbR-Gesellschafter, sich rechtzeitig um ihre Eintragung zu kümmern, um diese Risiken zu vermeiden und ihre geschäftliche Integrität zu wahren.
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften kann für Unternehmen schwerwiegende Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere im Bereich der Unternehmensregistrierung, wie etwa der Eintragung ins Transparenzregister, sind die Vorgaben klar definiert. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren empfindliche Geldstrafen.
Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes erheblich variieren. Bei systematischen Verstößen drohen sogar Strafen von bis zu 150.000 Euro oder mehr. Darüber hinaus können rechtliche Konsequenzen auch in Form von Einschränkungen bei Bankgeschäften oder Notarvorgängen auftreten, was die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen kann.
Zusätzlich zu finanziellen Nachteilen kann ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben auch den Ruf eines Unternehmens schädigen. Die öffentliche Einsichtnahme von Verstößen führt oft zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.
Um diese Risiken zu vermeiden, ist es entscheidend, sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Eintragungen fristgerecht erfolgen. Professionelle Unterstützung durch Experten kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Einschränkungen bei Bankgeschäften und Notarvorgängen
Die Eintragungspflicht ins Transparenzregister hat weitreichende Auswirkungen auf Gesellschafter von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Insbesondere bei Bankgeschäften und Notarvorgängen können erhebliche Einschränkungen auftreten, wenn eine GbR ihrer Pflicht zur Eintragung nicht nachkommt.
Ein zentrales Problem ist, dass Banken oft eine gültige Eintragung im Transparenzregister verlangen, bevor sie Konten eröffnen oder Kredite gewähren. Fehlt diese Eintragung, kann dies zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung von Finanzierungsanfragen führen. Dies stellt insbesondere für Start-ups und kleine Unternehmen ein großes Risiko dar, da sie auf eine schnelle Liquidität angewiesen sind.
Auch bei Notarvorgängen, wie etwa Immobilienkäufen oder der Gründung einer GmbH aus einer GbR heraus, können ohne die korrekte Eintragung Schwierigkeiten auftreten. Notare sind verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Eine fehlende Eintragung kann dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt werden können oder zusätzliche rechtliche Hürden entstehen.
Daher ist es für Gesellschafter einer GbR unerlässlich, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und die erforderlichen Schritte zur Eintragung ins Transparenzregister zu unternehmen. Andernfalls riskieren sie nicht nur Bußgelder, sondern auch ernsthafte Einschränkungen in ihren geschäftlichen Aktivitäten.
Wie Businesscenter Niederrhein Ihnen helfen kann
Das Businesscenter Niederrhein bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmern und Gründern den Einstieg in die Geschäftswelt zu erleichtern. Eine der Hauptleistungen ist die Bereitstellung einer ladungsfähigen Geschäftsadresse. Diese ermöglicht es Ihnen, Ihre private Adresse zu schützen und gleichzeitig eine professionelle Außenwirkung zu erzielen.
Für viele Gründer ist die Trennung von privatem und geschäftlichem Leben entscheidend. Mit einer virtuellen Geschäftsadresse können Sie Ihr Unternehmen offiziell anmelden, ohne ein physisches Büro mieten zu müssen. Dies spart nicht nur Kosten, sondern gibt Ihnen auch die Flexibilität, von überall aus zu arbeiten.
Zusätzlich zur Geschäftsadresse bietet das Businesscenter Niederrhein auch umfassende Unterstützung bei der Unternehmensgründung an. Unsere modularen Pakete für die Gründung einer UG oder GmbH nehmen Ihnen den Großteil des bürokratischen Aufwands ab. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Aufbau Ihres Unternehmens und die Gewinnung von Kunden.
Ein weiterer Vorteil ist unser Postservice. Wir nehmen Ihre Post entgegen und bieten verschiedene Optionen zur Weiterleitung oder Abholung an. Dies sorgt dafür, dass Sie immer über wichtige Informationen verfügen, egal wo Sie sich befinden.
Insgesamt unterstützt das Businesscenter Niederrhein Sie dabei, effizienter zu arbeiten und erfolgreich zu wachsen – ganz ohne unnötige Bürokratie und hohe Kosten.
Schnelle und fehlerfreie Eintragung im Transparenzregister
Die Eintragung im Transparenzregister ist für viele Unternehmen, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), von großer Bedeutung. Eine schnelle und fehlerfreie Eintragung sorgt nicht nur für rechtliche Sicherheit, sondern schützt auch vor möglichen Bußgeldern und anderen Konsequenzen.
Um die Eintragung unkompliziert zu gestalten, ist es ratsam, auf professionelle Dienstleistungen zurückzugreifen. Experten übernehmen die gesamte Abwicklung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt erfasst werden. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und Nachfragen seitens der Behörden.
Ein weiterer Vorteil einer professionellen Unterstützung ist die Zeitersparnis. Unternehmer können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Fachleute die bürokratischen Hürden meistern. Zudem bieten viele Dienstleister transparente Preisstrukturen an, sodass keine versteckten Kosten entstehen.
Insgesamt ist eine schnelle und fehlerfreie Eintragung im Transparenzregister entscheidend für den rechtlichen Schutz Ihrer GbR. Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten, um sicherzustellen, dass Ihre Eintragung reibungslos verläuft.
So funktioniert unser Service für die GbR Transparenzregister Eintragung
Unser Service für die GbR Transparenzregister Eintragung ist darauf ausgelegt, Ihnen den bürokratischen Aufwand abzunehmen und eine schnelle, fehlerfreie Eintragung zu gewährleisten. Wir wissen, dass Zeit für Unternehmer kostbar ist, und möchten Ihnen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihr Geschäft.
So funktioniert unser Service:
Unverbindliche Anfrage: Sie können uns ganz einfach per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Unser freundliches Team steht bereit, um Ihre Fragen zu beantworten und erste Informationen einzuholen.
Daten erfassen: Wir erfassen die relevanten Daten Ihrer GbR und prüfen die Eintragungspflicht. Dabei stellen wir sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig sind.
Eintragung übernehmen: Unser erfahrenes Team kümmert sich um die gesamte Abwicklung der Eintragung ins Transparenzregister. Wir arbeiten effizient und präzise, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.
Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Damit sind Sie rechtlich abgesichert und können sicher sein, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Mit unserem Service sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern vermeiden auch mögliche Bußgelder aufgrund verspäteter oder fehlender Eintragungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns die Bürokratie für Sie erledigen!
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von einer unkomplizierten Lösung für Ihre GbR Transparenzregister Eintragung!
Unverbindliche Anfrage und Datenprüfung
Eine unverbindliche Anfrage ist der erste Schritt, um Informationen über Dienstleistungen oder Produkte zu erhalten, ohne sich sofort festlegen zu müssen. Dieser Prozess ermöglicht es Ihnen, verschiedene Optionen zu vergleichen und die besten Angebote zu finden. Bei der Anfrage sollten Sie klare und präzise Informationen bereitstellen, damit der Anbieter Ihre Bedürfnisse besser verstehen kann.
Die Datenprüfung ist ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses. Sie stellt sicher, dass alle angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind. Dies hilft nicht nur dabei, Missverständnisse zu vermeiden, sondern beschleunigt auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Anbieter können schneller auf Ihre Wünsche eingehen und Ihnen passende Lösungen anbieten.
Insgesamt sorgt eine sorgfältige unverbindliche Anfrage in Kombination mit einer gründlichen Datenprüfung für einen reibungslosen Ablauf und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die gewünschten Ergebnisse erzielen.
Übernahme der Eintragung durch Experten
Die Übernahme der Eintragung ins Transparenzregister durch Experten bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs). Viele Unternehmer sind mit den bürokratischen Anforderungen überfordert und scheuen sich, die notwendigen Schritte selbst zu unternehmen. Hier kommen Fachleute ins Spiel, die den gesamten Prozess effizient und fehlerfrei abwickeln.
Ein erfahrener Dienstleister kennt die spezifischen Anforderungen und Fristen, die bei der Eintragung zu beachten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen korrekt erfasst werden und keine Bußgelder drohen. Zudem sparen Unternehmer wertvolle Zeit, die sie besser in ihr Kerngeschäft investieren können.
Durch die Beauftragung von Experten erhalten Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten. Die Bestätigung der Eintragung erfolgt schnell und unkompliziert, sodass sich Gesellschafter auf das Wesentliche konzentrieren können: den Aufbau und das Wachstum ihres Unternehmens.
Ihre Bestätigung und rechtliche Absicherung
Die Bestätigung Ihrer Eintragung im Transparenzregister ist ein entscheidender Schritt für die rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens. Sie dient nicht nur als Nachweis, dass Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind, sondern schützt auch vor möglichen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen. Mit der korrekten Eintragung stellen Sie sicher, dass alle wirtschaftlich Berechtigten transparent erfasst sind, was das Vertrauen von Geschäftspartnern und Banken stärkt.
Darüber hinaus bietet die Bestätigung eine klare Dokumentation, die im Falle von Prüfungen oder Anfragen durch Behörden vorgelegt werden kann. Dies minimiert das Risiko von Reputationsschäden und zeigt Ihr Engagement für gesetzliche Compliance. Durch unsere Dienstleistung erhalten Sie nicht nur eine schnelle und fehlerfreie Eintragung, sondern auch die Gewissheit, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und lassen Sie uns die bürokratischen Hürden für Sie überwinden. So können Sie sich ganz auf den Erfolg Ihres Unternehmens konzentrieren.
Fazit: Jetzt handeln – Die Bedeutung der GbR Transparenzregister Eintragung für Ihr Unternehmen
Die Eintragung ins Transparenzregister ist für viele Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) von entscheidender Bedeutung. Sie stellt sicher, dass die wirtschaftlich Berechtigten transparent und nachvollziehbar sind, was nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden stärkt.
Unternehmer sollten jetzt handeln, um mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Fristen zur Eintragung sind klar definiert, und Verzögerungen können kostspielig werden. Insbesondere GbRs, die im Grundbuch eingetragen sind oder wirtschaftlich tätig sind, müssen sich der neuen Regelung bewusst sein.
Das Businesscenter Niederrhein bietet eine unkomplizierte Lösung für die Eintragung ins Transparenzregister an. Mit einem transparenten Festpreis und einer schnellen Abwicklung entlastet es Unternehmer von bürokratischen Hürden. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: den Aufbau und das Wachstum des eigenen Unternehmens.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die GbR Transparenzregister Eintragung nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch eine Chance darstellt, Ihr Unternehmen professionell aufzustellen. Handeln Sie jetzt!
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FAQs:
1. Was ist das Transparenzregister und warum ist die Eintragung für GbRs wichtig?
Das Transparenzregister ist ein offizielles Register, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen erfasst. Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) ist die Eintragung seit dem 1. August 2021 verpflichtend, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Eintragung hilft, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu verhindern und sorgt für mehr Transparenz im Geschäftsverkehr.
2. Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?
Eine GbR muss sich ins Transparenzregister eintragen, wenn mindestens ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt, die GbR wirtschaftlich tätig ist oder im Grundbuch eingetragen wird. Auch Banken und Notare können eine Eintragung verlangen.
3. Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Eintragung?
Wenn eine GbR sich nicht rechtzeitig ins Transparenzregister einträgt, kann sie mit Bußgeldern von bis zu 150.000 Euro rechnen. Zudem können Einschränkungen bei Bankgeschäften und Notarvorgängen auftreten, was insbesondere bei Immobilientransaktionen problematisch sein kann.
4. Wie lange dauert die Eintragung ins Transparenzregister?
Die Dauer der Eintragung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Bearbeitungszeit des Registers. In der Regel sollte die Eintragung jedoch innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein.
5. Kann ich die Eintragung selbst vornehmen oder benötige ich einen Dienstleister?
Theoretisch können Sie die Eintragung selbst vornehmen, jedoch kann dies zeitaufwendig und kompliziert sein. Viele Unternehmer entscheiden sich daher für einen Dienstleister wie das Businesscenter Niederrhein, um sicherzustellen, dass alles korrekt erledigt wird und keine Fehler auftreten.
6. Was kostet die Eintragung ins Transparenzregister?
Die Kosten für die Eintragung variieren je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistungen. Einige Dienstleister bieten transparente Festpreise an, während andere möglicherweise zusätzliche Gebühren erheben können. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen.
7. Welche Informationen werden im Transparenzregister erfasst?
Im Transparenzregister werden Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten einer GbR erfasst, einschließlich Namen, Geburtsdaten sowie Wohnorte dieser Personen sowie Angaben zur Art des wirtschaftlichen Interesses an der Gesellschaft.
8. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister?
Ja, es gibt einige Ausnahmen von der Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister, z.B., wenn eine GbR nicht wirtschaftlich tätig ist oder alle Gesellschafter nur geringe Anteile besitzen (unter 25 %). Dennoch sollten Sie dies individuell prüfen lassen.