Einleitung
Die Transparenzregisterpflicht für GbRs ist ein wichtiges Thema, das seit der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seit dem 1. August 2021 sind Gesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden. Diese Regelung betrifft insbesondere GbRs, die oft nicht ausreichend über ihre Pflichten informiert sind.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Transparenzregisterpflicht für GbRs: Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen. Zudem geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Gesellschaft rechtzeitig und korrekt im Transparenzregister eintragen können, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Ein fundiertes Verständnis dieser Thematik ist entscheidend für jeden Inhaber oder Gesellschafter einer GbR. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Aspekte werfen und herausfinden, wie Sie Ihre Gesellschaft bestmöglich schützen können.
Was ist die Transparenzregisterpflicht für GbRs?
Die Transparenzregisterpflicht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen offenzulegen. Diese Pflicht wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes eingeführt und gilt seit dem 1. August 2021 für alle Gesellschaften, einschließlich GbRs.
Mit der Einführung des Gesellschaftsregisters für GbRs ab dem 1. Januar 2024 werden bestimmte GbRs registerpflichtig, was häufig eine Meldung im Transparenzregister nach sich zieht. Eine GbR muss sich eintragen lassen, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt. Besonders betroffen sind wirtschaftlich tätige GbRs, wie beispielsweise Immobilien-GbRs oder Geschäfts-GbRs mit Bank- oder Notarbeitsbeziehungen.
Die Eintragung erfolgt online über das Transparenzregister-Portal und erfordert verschiedene Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten sowie deren Beteiligungen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann erhebliche Konsequenzen haben, darunter Bußgelder von bis zu 150.000 Euro oder mehr bei systematischen Verstößen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Transparenzregisterpflicht für GbRs eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Förderung der Unternehmenstransparenz darstellt.
Geschichte der Transparenzregisterpflicht
Die Geschichte der Transparenzregisterpflicht in Deutschland begann mit der Einführung des Geldwäschegesetzes im Jahr 2017. Dieses Gesetz hatte das Ziel, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Im Rahmen dieser Bemühungen wurde das Transparenzregister ins Leben gerufen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen offenzulegen.
Seit dem 1. August 2021 besteht für alle Gesellschaften, einschließlich GbRs, eine Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister. Diese Regelung wurde eingeführt, um mehr Klarheit über die Eigentümerstrukturen von Unternehmen zu schaffen und illegale Aktivitäten zu verhindern.
Mit der bevorstehenden Einführung des Gesellschaftsregisters für GbRs am 1. Januar 2024 wird die Transparenzpflicht weiter verschärft. Ab diesem Datum müssen bestimmte GbRs registerpflichtig werden, was häufig eine Meldung im Transparenzregister nach sich zieht.
Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, ein höheres Maß an Transparenz und Verantwortung in der Unternehmensführung zu gewährleisten und somit das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
Einführung des Transparenzregisters 2017
Das Transparenzregister wurde im Jahr 2017 eingeführt, um die Anforderungen an die Transparenz von Unternehmensstrukturen zu erhöhen. Ziel war es, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen, indem wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen offengelegt werden müssen. Die Einführung des Registers hat dazu beigetragen, das Vertrauen in den Finanzmarkt zu stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.
Seitdem sind viele Gesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Dies gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften. Die Regelungen zielen darauf ab, eine klare Identifikation derjenigen Personen zu ermöglichen, die letztendlich von den Geschäften eines Unternehmens profitieren.
Änderungen seit August 2021
Seit August 2021 gelten neue Regelungen für die Transparenzregisterpflicht in Deutschland. Diese Änderungen betreffen insbesondere Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), die nun verpflichtet sind, sich im Transparenzregister einzutragen. Die Einführung dieser Pflicht zielt darauf ab, mehr Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte zu schaffen und Geldwäsche sowie andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen.
Die neuen Vorschriften verlangen von GbRs, dass sie ihre Gesellschafter und deren Beteiligungen offenlegen, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Stärkung der Compliance und zur Erhöhung des Vertrauens in das deutsche Wirtschaftssystem.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Eintragung im Transparenzregister kann online erfolgen und sollte zeitnah durchgeführt werden, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Wichtige Fristen und Termine
Wichtige Fristen und Termine sind entscheidend für den reibungslosen Ablauf von geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Unternehmer sollten sich über die relevanten Fristen im Klaren sein, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen, die Anmeldung von Gesellschaften oder die Eintragung ins Transparenzregister.
Ein weiterer wichtiger Termin ist der Stichtag für die Abgabe von Jahresabschlüssen, der je nach Unternehmensform variieren kann. Zudem müssen Gründer darauf achten, dass sie ihre GbR fristgerecht im Transparenzregister eintragen, um möglichen Sanktionen vorzubeugen.
Es empfiehlt sich, einen Kalender mit allen relevanten Terminen zu führen und rechtzeitig Erinnerungen einzurichten. So bleibt man stets informiert und kann sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wer ist von der Transparenzregisterpflicht betroffen?
Die Transparenzregisterpflicht betrifft eine Vielzahl von Gesellschaften, insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Seit der Einführung des Transparenzregisters im Jahr 2017 sind alle Gesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. August 2021 für alle bestehenden und neu gegründeten Gesellschaften.
Eine GbR ist dann eintragungspflichtig, wenn mindestens ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt. Dies bedeutet, dass insbesondere wirtschaftlich tätige GbRs, wie beispielsweise Immobilien-GbRs oder Geschäfts-GbRs mit Bank- oder Notarbeziehungen, besonders betroffen sind. Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen zu verbessern.
Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2024 das neue Gesellschaftsregister für GbRs eingeführt, was dazu führt, dass bestimmte GbRs registerpflichtig werden und somit ebenfalls eine Meldung im Transparenzregister nach sich ziehen müssen.
Es ist wichtig für Inhaber und Gesellschafter von GbRs sowie deren Berater, sich über diese Verpflichtungen im Klaren zu sein. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur Bußgelder bis zu 150.000 Euro, sondern auch Reputationsschäden durch öffentlich einsehbare Verstöße.
Daher sollten betroffene Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Eintragung ins Transparenzregister sicherzustellen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Kriterien für die Eintragungspflicht von GbRs
Die Eintragungspflicht von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) ist ein wichtiges Thema für viele Gründer und Unternehmer. Eine GbR muss sich dann im Transparenzregister eintragen, wenn mindestens ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt. Dies betrifft insbesondere wirtschaftlich tätige GbRs, wie etwa Immobilien-GbRs oder Geschäfts-GbRs mit Bank- oder Notarbeziehungen.
Die Pflicht zur Eintragung besteht seit dem 1. August 2021, und ab dem 1. Januar 2024 werden bestimmte GbRs zusätzlich registerpflichtig. Diese gesetzlichen Anforderungen sollen dazu beitragen, die Transparenz im Unternehmenssektor zu erhöhen und Geldwäsche sowie andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen.
Unternehmer sollten sich frühzeitig über ihre Verpflichtungen informieren, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine rechtzeitige Eintragung schützt nicht nur vor finanziellen Konsequenzen, sondern trägt auch zur Wahrung des guten Rufs der Gesellschaft bei.
Wirtschaftlich tätige GbRs im Fokus
Wirtschaftlich tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) stehen zunehmend im Fokus der gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Transparenzregisterpflicht. Diese Regelung betrifft alle GbRs, die wirtschaftliche Aktivitäten ausüben und eine gewisse Größe oder Komplexität erreichen. Dazu zählen beispielsweise Immobilien-GbRs oder GbRs mit Bank- und Notarbeziehungen.
Die Eintragung ins Transparenzregister ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Glaubwürdigkeit und Seriosität einer GbR. Durch die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten wird mehr Transparenz geschaffen, was das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden stärkt.
Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des Transparenzregisters auseinandersetzen, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Fristen sind klar definiert, und bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen sowie mögliche Reputationsschäden.
Ein proaktiver Umgang mit diesen gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer GbR. Daher empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Gesellschafter mit mehr als 25 % Anteilen
Gesellschafter, die mehr als 25 % der Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) halten, haben eine besondere Verantwortung und rechtliche Stellung innerhalb der Gesellschaft. Diese Gesellschafter sind nicht nur entscheidend für die Unternehmensführung, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie der Transparenzregisterpflicht.
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen müssen GbRs, in denen ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzt, im Transparenzregister eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für wirtschaftlich tätige GbRs, wie beispielsweise Immobilien-GbRs oder Geschäfts-GbRs mit Bank- oder Notarbeitsbeziehungen.
Die Eintragung dient dazu, die wirtschaftlich Berechtigten transparent zu machen und soll Geldwäsche sowie andere illegale Aktivitäten verhindern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen, die bis zu 150.000 Euro betragen können.
Daher ist es für Gesellschafter mit mehr als 25 % Anteilen unerlässlich, sich frühzeitig über ihre Pflichten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Eintragung ins Transparenzregister in Anspruch zu nehmen.
Folgen bei Nichteinhaltung der Transparenzregisterpflicht
Die Nichteinhaltung der Transparenzregisterpflicht kann für Gesellschaften, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), erhebliche Folgen haben. Seit der Einführung dieser Pflicht sind alle GbRs, die wirtschaftlich tätig sind und bestimmte Kriterien erfüllen, dazu verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen. Versäumnisse in diesem Bereich können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch finanzielle Belastungen.
Ein zentrales Risiko besteht in der Verhängung von Bußgeldern. Bei einer Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro oder mehr, insbesondere bei systematischen Verstößen. Diese finanziellen Einbußen können für viele Unternehmen existenzbedrohend sein und die Liquidität erheblich beeinträchtigen.
Darüber hinaus werden Verstöße gegen die Transparenzregisterpflicht öffentlich einsehbar. Dies kann zu einem erheblichen Reputationsschaden führen, da potenzielle Geschäftspartner und Kunden möglicherweise das Vertrauen in eine GbR verlieren, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In einer Zeit, in der Transparenz und Compliance für den Geschäftserfolg entscheidend sind, kann dies langfristige negative Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen haben.
Um diesen Risiken vorzubeugen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Transparenzregisters auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine rechtzeitige Eintragung schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern sorgt auch dafür, dass das Unternehmen als vertrauenswürdig wahrgenommen wird.
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen können für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Insbesondere bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie der Transparenzregisterpflicht für GbRs, drohen empfindliche Strafen. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht im Transparenzregister können Bußgelder von bis zu 150.000 Euro verhängt werden. Diese finanziellen Sanktionen sind nicht nur eine Belastung für das Unternehmen, sondern können auch langfristige Reputationsschäden verursachen.
Die Öffentlichkeit hat Zugang zu Informationen über Verstöße, was das Vertrauen in die betroffene Gesellschaft beeinträchtigen kann. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Eintragungen fristgerecht erfolgen. So schützen Unternehmen nicht nur ihre Finanzen, sondern auch ihr Ansehen auf dem Markt.
Öffentliche Einsichtnahme und Reputationsschäden
Die öffentliche Einsichtnahme in das Transparenzregister kann für Unternehmen, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), erhebliche Reputationsschäden mit sich bringen. Wenn Informationen über wirtschaftlich Berechtigte und Gesellschafter nicht korrekt oder unvollständig eingetragen sind, können dies negative Auswirkungen auf das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren haben.
Ein Mangel an Transparenz kann dazu führen, dass potenzielle Partner die Zusammenarbeit meiden oder bestehende Verträge infrage stellen. Zudem können Bußgelder bei Nichteinhaltung der Eintragungspflichten drohen, was zusätzlich zu einem schlechten Ruf führt. Die Sichtbarkeit solcher Verstöße im Register verstärkt den Druck auf die betroffenen Unternehmen.
Um Reputationsschäden zu vermeiden, ist es entscheidend, die gesetzlichen Anforderungen zur Eintragung im Transparenzregister ernst zu nehmen und fristgerecht zu erfüllen. Eine proaktive Kommunikation über die Unternehmensstruktur und die Einhaltung der Vorschriften kann helfen, das Vertrauen in die eigene Marke zu stärken.
So tragen Sie Ihre GbR ins Transparenzregister ein
Die Eintragung Ihrer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ins Transparenzregister ist ein wichtiger Schritt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Seit dem 1. August 2021 besteht die Pflicht zur Eintragung für viele Gesellschaften, und ab dem 1. Januar 2024 wird dies auch für bestimmte GbRs verbindlich.
Um Ihre GbR ins Transparenzregister einzutragen, müssen Sie zunächst das Online-Portal des Transparenzregisters besuchen. Dort finden Sie die notwendigen Informationen und Formulare zur Registrierung. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Daten bereitstellen, darunter Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der GbR sowie deren Beteiligungen.
Die Eintragung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst müssen Sie sich registrieren oder einloggen, falls Sie bereits ein Benutzerkonto haben. Anschließend wählen Sie die Option zur Eintragung einer neuen Gesellschaft aus und geben die geforderten Informationen an. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt sind, da falsche oder unvollständige Informationen zu Verzögerungen oder sogar Bußgeldern führen können.
Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben, überprüfen Sie diese sorgfältig und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Die Eintragung wird dann bearbeitet und sollte in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Es empfiehlt sich jedoch, den Status Ihrer Eintragung regelmäßig zu überprüfen.
Durch eine rechtzeitige und korrekte Eintragung ins Transparenzregister schützen Sie nicht nur Ihre GbR vor möglichen rechtlichen Konsequenzen, sondern stärken auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen bei Geschäftspartnern und Kunden.
Eingabeverfahren im Transparenzregister-Portal
Das Eingabeverfahren im Transparenzregister-Portal ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen möchten. Um eine Eintragung vorzunehmen, müssen die Nutzer zunächst auf das offizielle Portal zugreifen und sich registrieren. Nach der Registrierung können sie ihre Daten eingeben, die für die Eintragung erforderlich sind.
Zu den notwendigen Informationen gehören Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, deren Beteiligungen sowie relevante Unternehmensdaten. Es ist wichtig, dass alle Informationen korrekt und vollständig eingegeben werden, um Verzögerungen oder Probleme bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Nach der Eingabe der Daten erfolgt eine Überprüfung durch das System. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben erhalten die Nutzer entsprechende Hinweise zur Korrektur. Sobald alle Informationen validiert sind, wird die Eintragung im Transparenzregister vorgenommen.
Das Verfahren ist in der Regel unkompliziert und kann online durchgeführt werden, was Zeit und Ressourcen spart. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, fristgerecht zu handeln, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Wichtige Daten für die Eintragung sammeln
Die Eintragung einer Gesellschaft in das Transparenzregister erfordert die sorgfältige Sammlung wichtiger Daten. Zunächst sollten Sie die vollständigen Namen und Geburtsdaten aller Gesellschafter zusammentragen. Diese Informationen sind entscheidend, um die wirtschaftlich Berechtigten korrekt zu identifizieren.
Zusätzlich müssen Sie Angaben zu den Beteiligungen der Gesellschafter an der Gesellschaft machen. Hierzu zählen sowohl die Höhe der Anteile als auch die Stimmrechte, die jeder Gesellschafter besitzt. Dies ist besonders wichtig, da eine GbR eintragungspflichtig ist, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält.
Des Weiteren sollten Sie Informationen über den Sitz der Gesellschaft sowie das Gründungsdatum bereithalten. Diese Daten sind notwendig für die ordnungsgemäße Registrierung im Transparenzregister.
Ein weiterer Aspekt ist die Dokumentation von wirtschaftlichen Aktivitäten, insbesondere bei gewerblich tätigen GbRs. Hierzu zählen beispielsweise Verträge oder Nachweise über Einnahmen und Ausgaben.
Eine gründliche Vorbereitung und das Sammeln dieser wichtigen Daten helfen nicht nur bei der Eintragung, sondern schützen auch vor möglichen Bußgeldern und rechtlichen Problemen in der Zukunft.
Häufige Fehler bei der Eintragung vermeiden
Die Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister oder Transparenzregister ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen. Dennoch passieren häufig Fehler, die zu Verzögerungen oder sogar Bußgeldern führen können. Ein häufiger Fehler ist das Versäumnis, alle wirtschaftlich Berechtigten korrekt anzugeben. Bei der Eintragung müssen nicht nur die Gesellschafter, sondern auch andere Personen mit mehr als 25 % Stimmrechten oder Anteilen aufgeführt werden.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation der Identität der Gesellschafter. Fehlende oder falsche Ausweisdokumente können dazu führen, dass die Eintragung abgelehnt wird. Auch das Nichtbeachten von Fristen kann gravierende Folgen haben; eine verspätete Meldung kann zu hohen Bußgeldern führen.
Um diese häufigen Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Eintragung alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gesellschaft schnell und ohne Komplikationen eingetragen wird.
Fazit: So schützen Sie Ihre Gesellschaft vor Bußgeldern durch die Transparenzregisterpflicht für GbRs.
Die Transparenzregisterpflicht für GbRs stellt viele Gesellschaften vor Herausforderungen, insbesondere wenn es um die rechtzeitige Eintragung geht. Um Bußgelder und mögliche Reputationsschäden zu vermeiden, ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Eine sorgfältige Vorbereitung und das Verständnis der gesetzlichen Vorgaben sind unerlässlich.
Ein erster Schritt besteht darin, alle relevanten Informationen über die Gesellschafter und deren Beteiligungen zusammenzustellen. Dies umfasst nicht nur die Identität der wirtschaftlich Berechtigten, sondern auch Details zu den Anteilen und Stimmrechten. Durch eine gründliche Dokumentation kann der Eintrag im Transparenzregister reibungslos erfolgen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Businesscenter Niederrhein bietet umfassende Dienstleistungen an, um GbRs bei der Eintragung ins Transparenzregister zu unterstützen. Mit einer schnellen Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden können Gründer sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen und potenziellen Bußgeldern entgehen.
Insgesamt gilt: Je früher Sie handeln, desto besser schützen Sie Ihre Gesellschaft vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen durch die Transparenzregisterpflicht für GbRs.
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