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Selbstständigkeit / Selbstständig machen.

Selbstständigkeit selbstständig machen: Ein formaler Schritt, aber 1.000 Fragen.

Wer ist selbstständig oder was ist Selbstständigkeit?

Selbständigkeit, selbständig oder auch Selbstständigkeit oder Eigenständigkeit betreiben die Leute, die auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung handeln. Hinzu kommen noch drei weitere Faktoren die die Selbstständigkeit definieren: Selbstständige unterliegen keinem Weisungsrecht eines Dritten (Vorgesetzten), sie gehören zu keiner fremden Arbeitsorganisation (Firma) und Selbstständige können ihre Arbeitszeit frei bestimmen.

Rechtlich unterliegt die berufliche Selbständigkeit dem Grundsatz der Gewerbefreiheit. Im Gesetz ist daher in §1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt, dass zunächst einmal jeder ein Gewerbe ausüben und sich selbstständig machen darf. Im Weiteren regelt die Gewerbeordnung dann noch sehr umfangreich etwaige Einschränkungen – bspw. regelt die Gewerbeordnung auch etwaige Einschränkungen, die der Staat zum Schutz der Bevölkerung und zur Gefahrenabwehr definiert hat.

Wie macht man sich selbständig?

Selbständig machen: Sich selbständig zu machen, ist zunächst ein rein formeller Akt und relativ einfach. Ein Gang zur Gewerbemeldestelle bzw. online über die Webseite der Stadtverwaltung reicht aus, um ein Gewerbe anzumelden.

Doch es gibt auch Ausnahmen:
Die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit, also die Gewerbeanmeldung ist nämlich nur für Gewerbetreibende nötig. Es gibt aber durchaus auch eine Reihe an selbständigen Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordung unterliegen – die sogenannte freiberufliche Tätigkeit.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler agieren zwar ebenfalls selbständig – sie handeln also auf eigenes Risiko und eigene Rechnung, üben aber eine Tätigkeit aus, die eben nicht als Gewerbe angemeldet werden müssen (bzw. streng genommen auch nicht angemeldet werden können).

Ein freier Beruf oder eine freiberuflich Tätigkeit sind Tätigkeiten, die wahlweise aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft, Künstler, Schriftsteller, lehrende oder erzieherische Personengruppen kommen. Bei den folgenden Berufen ist es sehr unstritig, dass diese eindeutig der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker (gleichzeitig Gewerbetreibender), Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirt, Hebamme, Heilmasseur, Krankengymnast (Physiotherapeut), Heilpraktiker, Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotse, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lektor, Lehrer und Erzieher.

Welche Vorteile bietet eine freiberufliche Tätigkeit, was sind die Unterschiede und wie werde ich Freiberufler?

Eine freiberuflich selbständige Tätigkeit hat zunächst zwei wesentliche Vorteile: 1. Man muss keine Gewerbesteuer zahlen und 2. man unterliegt nicht dem Kammerzwang, mit seinem Gewerbe Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer (HWK) zu werden. Man spricht also von kammerfreien Berufen.

Was macht eine Industrie- und Handelskammer bzw. was macht eine Handwerkskammer?
Die meisten Selbständigen und Gewerbetreibenden werden automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ausnahme bilden Handwerksunternehmendie Mitglieder der Handwerkskammern werden. Freiberufler und Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen jedoch von diesem Zwang befreit.

Neben den Mitgliedsbeiträgen, die ab dem Tag der Anmeldung des Gewerbes fällig werden, sind die Kammern insbesondere auch für Gründer eine erste Anlaufstelle, da sie (in der Regel kostenfreie) Beratungen anbieten und mit Rat & Tat in vielen Fragen rund um die Gründung und Selbständigkeit zur Seite stehen.

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