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Auslandsgesellschaft gründen — wenn es Sinn ergibt

Wir gründen für Dich überall auf der Welt — aber nur dort, wo es für Dich auch wirtschaftlich, steuerlich und rechtlich tragfähig ist. Aus 28 Jahren internationaler Beratung wissen wir: Eine Auslandsstruktur ist mächtig, wenn sie passt — und ein teurer Fehler, wenn sie es nicht tut.

28 JahreInternationale Praxis
WeltweitPartnernetzwerk
SubstanceEchte Strukturen
DE-konformBeratung
Wichtig vorab

„Steuern sparen im Ausland" ist meist eine Illusion

Wir möchten Dich gleich am Anfang ehrlich einordnen: Die meisten YouTube-Empfehlungen zur „LLC ohne Steuern" oder „Dubai-Firma" funktionieren für Dich als deutschen Steuerresident schlicht nicht. Solange Du Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, greifen die deutschen Hinzurechnungs- und CFC-Regeln — und Du zahlst die Steuer trotzdem in Deutschland, plus Steuerstrafverfahren-Risiko. Eine Auslandsgesellschaft macht echten Sinn, wenn:
  • Du selbst dauerhaft im Ausland lebst (echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts)
  • Es geschäftliche Gründe gibt (Kunden, Lieferanten, Personal vor Ort)
  • Du eine echte Substance-Struktur aufbaust (Personal, Büro, Aktivität)
  • Du eine internationale Holding-Struktur planst
In allen anderen Fällen ist eine deutsche UG oder GmbH meist die bessere und sicherere Lösung.

Falle Nr. 8: Internationale Struktur ohne Substance

Im Whitepaper „Die 10 Gründer-Fallen" widmen wir der Auslandsgesellschaft ein eigenes Kapitel — inklusive der konkreten steuerstrafrechtlichen Risiken, die viele „Online-Berater" verschweigen.

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Standorte

Wo wir Erfahrung haben

Diese Standorte sehen wir am häufigsten in der Praxis — mit ehrlicher Bewertung, wann sie passen und wann nicht.

Bulgarien

10 % Körperschaftsteuer, EU-Mitglied, deutschsprachige Wirtschaftsräume vorhanden. Sinnvoll bei: echtem Lebensmittelpunkt-Wechsel, Tech/E-Commerce mit Personal vor Ort, IT-Dienstleistungen.

USA (LLC)

Delaware, Wyoming, Florida — beliebt, aber für Deutschland-Residenten oft kontraproduktiv. Sinnvoll bei: echtem US-Geschäft, US-Kunden, Stripe/Payment-Struktur. Häufig falsch eingesetzt.

Dubai (UAE)

9 % Körperschaftsteuer seit 2024, Free Zones mit 0 % möglich. Sinnvoll bei: tatsächlichem Wegzug, Mittelmeer/Asien-Geschäft. Vorsicht: Substance-Anforderungen, Banking-Hürden, hohe laufende Kosten.

Estland

EU-Mitglied, e-Residency, Steuer erst bei Ausschüttung. Sinnvoll bei: reinen Online-Geschäften, IT-Dienstleistungen, Reinvestitionsstrategien. Achtung: für DE-Residente CFC-Regeln beachten.

Zypern

12,5 % Körperschaftsteuer, EU-Mitglied, etablierte Holding-Strukturen. Sinnvoll bei: internationalen Holdings, Lizenzmanagement, EU-Inbound-Investments.

Andere Standorte

Großbritannien (Ltd), Irland, Niederlande (BV), Schweiz (AG/GmbH), Liechtenstein, Singapur — wir gründen weltweit. Standortwahl folgt der Strategie, nicht dem Trend.

Ablauf

So gehen wir gemeinsam vor

Standardisiert ist hier nichts. Aber strukturiert.

1
Strategie
Was willst Du erreichen? Wo lebst Du wirklich?
2
Standortprüfung
Welche Jurisdiktion erfüllt die Anforderungen?
3
DE-Steuercheck
Was bedeutet das für Deine deutsche Steuerlage?
4
Gründung
Mit lokalen Partnern vor Ort.
5
Substance & Betrieb
Echte Aktivität, Banking, laufende Compliance.
Was wir leisten

Internationale Gründung aus einer Hand

Strategische Vorprüfung

Vor jeder Gründung steht die Frage: Macht es überhaupt Sinn? Wir analysieren ehrlich Deine Steuerresidenz, Geschäftsmodell, geplanten Lebensmittelpunkt und die deutschen Hinzurechnungsregeln.

Standortwahl & Strukturdesign

Welches Land, welche Rechtsform, welche Holding-Struktur? Wir kennen die wichtigsten Standorte aus eigener Praxis und vermeiden teure Fehlentscheidungen.

Lokale Partner

Wir arbeiten in jedem Land mit etablierten lokalen Partnern: Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder. Du bekommst von uns einen funktionierenden Stack — nicht ein Kontaktarchiv.

DE-Anbindung

Sofern Du in Deutschland steuerpflichtig bleibst: Wir koordinieren mit deutschen Steuerberatern die saubere Erfassung der Auslandsgesellschaft, Hinzurechnungsbesteuerung, Verrechnungspreise und Meldepflichten.

FAQ

Häufige Fragen zur Auslandsgesellschaft

Spare ich mit einer Bulgarien-Firma 25 % Steuern?
Nur, wenn Du selbst tatsächlich nach Bulgarien ziehst — also Lebensmittelpunkt verlagerst, Wohnung aufgibst, Kinder in Bulgarien zur Schule schickst. Bleibst Du Deutschland-Resident und führst die Bulgarien-Firma „aus dem Homeoffice", greift die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung. Effektiv zahlst Du dann bis zu 30 % Steuer wie bei einer GmbH — plus Strafrisiko bei nicht gemeldeter Auslandsstruktur.
Was ist die „Substance"-Anforderung — und warum scheitern viele daran?
„Substance" bedeutet, dass Deine Auslandsgesellschaft echte wirtschaftliche Aktivität dort hat: Personal vor Ort, Büro, eigene Geschäftsführung, eigene Entscheidungsträger. Eine reine Briefkastenfirma erfüllt das nicht — und wird vom deutschen Finanzamt regelmäßig durchgewunken bis ans Steuerstrafrecht. Wir bauen mit Dir nur Strukturen, die echte Substance haben.
Wann ist eine US-LLC tatsächlich sinnvoll?
Eine US-LLC ist sinnvoll, wenn Du echtes US-Geschäft hast — US-Kunden, US-Mitarbeiter, US-Banking. Oder wenn Du in den USA lebst. Für deutsche Residenten ohne US-Bezug ist sie meist nachteilig: Pass-through-Besteuerung führt zu Doppelbesteuerung, FATCA-Reporting wird komplex, US-Banking ist für Nicht-Residenten zunehmend schwierig.
Gibt es legale Wege zur Steueroptimierung mit Auslandsstruktur?
Ja — aber sie heißen meist „Wegzug" oder „Holding-Struktur in EU-Land mit DBA". Echter Wohnsitzwechsel ins Ausland (mit Aufgabe DE-Wohnsitz, mind. 183 Tage Aufenthalt) befreit Dich von der DE-Steuerpflicht. Holding-Strukturen können Beteiligungserträge steuerlich optimieren — aber nur, wenn sie korrekt aufgebaut sind. Beides ist möglich, aber Beratungsintensiv.
Was kostet eine Auslandsgründung?
Sehr unterschiedlich nach Standort. Bulgarien: ab ca. 1.500–2.500 € Errichtung plus laufende Kosten. USA-LLC: 500–1.500 € Errichtung plus Compliance. Dubai: ab 5.000 € plus laufend mehrere Tausend €/Jahr. Plus unsere Beratungsleistung. Der entscheidende Punkt: Eine schlecht gewählte Struktur kostet Dich später ein Vielfaches in Steuern und Korrekturen — deshalb investieren wir in die Vorprüfung.
Welche Meldepflichten habe ich als Deutschland-Resident mit Auslandsgesellschaft?
Mehrere: Anzeige der Erlangung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften (§ 138 AO), ggf. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), Verrechnungspreis-Dokumentation, Wegzugsbesteuerung bei Anteilsübertragungen. Wer das ignoriert, riskiert Steuerstrafverfahren. Wir koordinieren das mit unseren Steuerberatern, damit nichts vergessen wird.

Bevor Du im Ausland gründest — sprich mit uns

30 Min. Strategie-Gespräch, kostenlos. Wir sagen Dir ehrlich, ob Deine Idee trägt — oder ob Du Dir eine teure Korrektur ersparst.

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