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Eintrag ins Transparenzregister

Transparenzregister

Du hast dein Unternehmen noch nicht ins Transparenzregister eintragen lassen?

Dann solltest du das bis zum 30.06.2022 schleunigst erledigen, da sonst hohe Bußgelder auf dich zukommen könnten!

Und damit du dich weiterhin auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren kannst, übernehmen wir – das Businesscenter Niederrhein – gerne die Eintragung für dich.

Sende uns einfach die benötigten Informationen zu deinem Unternehmen zu, und wir kümmern uns binnen der nächsten 24 Stunden um den Eintrag ins Transparenzregister. Selbstverständlich überprüfen wir zunächst auch, ob dein Unternehmen überhaupt ins transparenzregisterpflichtig ist.

Gerne kümmern wir uns im Nachgang um die Pflege und Aktualisierung deiner Daten, falls es zu Änderungen kommen sollte.

Das beste daran: Genaue Abrechnung, transparente Kostenzusammensetzung und ein minimaler Aufwand für dich.

Hört sich gut an? Dann fordere nun kostenlos und unverbindlich ein Angebot an.

Die Vorteile

  • Schnelle und sichere Eintragung ins Transparenzregister

    Nachdem wir die benötigten Angaben erhalten haben, kümmern wir uns innerhalb der nächsten 24 Stunden um den Eintrag ins Transparenzregister.

  • Professionelle Abwicklung

    Wir arbeiten sorgfältig und genau. Damit das funktioniert, überprüfen wir deine Angaben vor der Übermittlung mehrfach, sodass nachträgliche Korrekturen vermieden werden können.

  • DSGVO-konform

    Deine Daten sind bei uns sicher und vor den Augen anderer geschützt.

  • Jederzeit erreichbar

    Du hast Fragen zum Bearbeitungsstand oder möchtest eine Änderung der Daten im Transparenzregister veranlassen? Gerne kümmern wir uns um dein Anliegen.

  • Viele Zusatzleistungen

    Du benötigst generell Unterstützung bei der Administration deines Unternehmens? Wir sind Ihre persönliche virtuelle Sekretärin. Immer da & fast so, wie nebenan. Erfahre hier mehr!

Der Eintrag ins Transparenzregister – so einfach geht’s!

  • Zusendung Deiner Daten

  • Überprüfung

    Überprüfung

  • Eintrag ins Transparenzregister

  • Auf Wunsch Pflege und Vornehmen von Änderungen

    Auf Wunsch Pflege und Vornehmen von Änderungen

Informationen zum Eintrag ins Transparenzregister:

Im Transparenzregister werden die wirtschaftlich Berechtigten von im Geldwäschegesetz (GwG9 näher bezeichneten transparenzpflichtigen Rechtseinheiten erfasst.

Demnach müssen die meisten Gesellschaften und Vereinigungen selbst gemäß §§20, 21 GwG die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben an das Transparenzregister übermitteln und auf dem aktuellen Stand halten.

Zu den transparenzpflichtigen Rechtseinheiten gehören gem. § 20, 21 GwG

  • Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, GmbH & Co. Kg)
  • Trusts
  • Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
  • Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen

Für weitere Informationen schaue hier vorbei:  https://www.transparenzregister.de/treg/de/hilfe?2

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