Kfz-Empfangsbevollmächtigter in NRW

Auto oder Wohnmobil anmelden – auch ohne Wohnsitz in Deutschland

Du gibst Deinen Wohnsitz in Deutschland auf, willst aber Dein Fahrzeug behalten?
Wir übernehmen die Kfz-Empfangsbevollmächtigung für Dich – als einziger Anbieter in NRW mit vollständigem Zulassungsdienst.

Das Problem: Kein Wohnsitz – kein Fahrzeug?

Du planst eine Weltreise mit dem Wohnmobil, möchtest als digitaler Nomade leben oder wanderst ins Ausland aus? Sobald Du Dich aus Deutschland abmeldest, steht Dein Fahrzeug vor einem Problem:

Die Zulassungsstelle benötigt eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland. Ohne Wohnsitz droht die Zwangsstilllegung Deines Fahrzeugs – selbst wenn es nur in der Garage steht.

Die Lösung: Ein Kfz-Empfangsbevollmächtigter gemäß § 6 Abs. 2 FZV. Diese Person nimmt alle fahrzeugbezogenen Behördenpost für Dich entgegen und leitet sie an Dich weiter – egal wo auf der Welt Du Dich befindest.

Was ist ein Kfz-Empfangsbevollmächtigter?

Laut § 6 Abs. 2 i.V.m. § 75 Abs. 2 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) gilt:

„Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.“

Das bedeutet: Du kannst Dein Fahrzeug in Deutschland angemeldet lassen, auch wenn Du keinen Wohnsitz mehr hier hast. Du benötigst lediglich einen Empfangsbevollmächtigten mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland.

Der Empfangsbevollmächtigte übernimmt:

📬 Entgegennahme aller Fahrzeugpost
Steuerbescheide, Bußgelder, TÜV-Erinnerungen

📋 Behördliche Zustellungen
Ladungen, Mitteilungen von Polizei & Gericht

📧 Weiterleitung an Dich
Per Scan & E-Mail – weltweit erreichbar

🏛️ Eintragung bei der Zulassungsstelle
Offiziell im ZEVIS registriert

Für wen ist die Kfz-Empfangsbevollmächtigung geeignet?

🚐

Vanlifer & Wohnmobil-Reisende

Du lebst im Fahrzeug und hast keine Meldeadresse mehr? Behalte Dein deutsches Kennzeichen.

🌍

Weltreisende & Overlander

Auf Langzeitreise durch Europa oder die Welt – Dein Fahrzeug bleibt in Deutschland zugelassen.

✈️

Auswanderer & Expats

Du ziehst ins Ausland, möchtest aber Dein deutsches Fahrzeug für Besuche behalten.

🇪🇺

EU-Bürger ohne DE-Wohnsitz

Du benötigst eine deutsche Fahrzeugzulassung, hast aber keinen Wohnsitz in Deutschland.

Unser Vorteil: Zulassungsdienst inklusive!

Das bietet sonst kein Anbieter in ganz Westdeutschland

❌ Andere Anbieter:

Bei anderen Anbietern musst Du persönlich zur Zulassungsstelle erscheinen – oft hunderte Kilometer entfernt in Ostdeutschland.

Das bedeutet: Anreise, Übernachtung, Zeitaufwand. Und bei jeder Änderung das gleiche Spiel.

✅ Businesscenter Niederrhein:

Wir übernehmen die komplette Zulassung für Dich – per Vollmacht und ohne dass Du nach Krefeld kommen musst.

An-, Um- und Abmeldung erledigen wir als Zulassungsdienst. Du sendest uns die Unterlagen, wir kümmern uns um den Rest.

So funktioniert es – in 4 einfachen Schritten

1

Anfrage & Beratung

Kontaktiere uns mit Deiner Situation. Wir klären alle Details und erstellen Dir ein Angebot.

2

Unterlagen zusenden

Du sendest uns Fahrzeugpapiere, Vollmachten und Ausweiskopie – per Post oder digital.

3

Wir erledigen die Zulassung

Unser Zulassungsdienst meldet Dein Fahrzeug um und trägt uns als Empfangsbevollmächtigten ein.

4

Fertig – Du bist mobil!

Wir senden Dir die neuen Papiere zu. Alle Fahrzeugpost kommt ab jetzt zu uns und wird an Dich weitergeleitet.

Unsere Preise für die Kfz-Empfangsbevollmächtigung

Inklusive Postadresse, Scan-Service und Zulassungsdienst

★ EMPFOHLEN ★

PRIVAT MOBIL

Kfz-Empfangsbevollmächtigung + Zulassungsdienst

44,80 €

pro Monat (netto)

✅ Kfz-Empfangsbevollmächtigung (1 Fahrzeug)

✅ Zulassungsdienst (An-/Ummeldung inkl.)

✅ Ladungsfähige Anschrift in Krefeld

✅ Scan-Flatrate (unbegrenzt)

✅ 2× Sammelversand / Monat inkl.

✅ E-Mail-Benachrichtigung

✅ Fahrzeugpost: Steuer, Bußgeld, TÜV

Einrichtung einmalig: 49,80 €

Mindestlaufzeit: 3 Monate

Jetzt anfragen

Optionale Zusatzleistungen

Weiteres Fahrzeug + 12,80 € / Monat
Kfz-Neuzulassung (bei Neukauf) 39,80 € (einmalig)
Kfz-Abmeldung 19,80 € (einmalig)
Expressversand weltweit Porto + 5,00 €
Versicherungsvermittlung kostenlos

Preisvergleich mit anderen Anbietern

Leistung Wettbewerb BC Niederrhein
Kfz-Empfangsbevollmächtigung 41–50 € / Monat 44,80 € / Monat
Zulassungsdienst ❌ Nicht enthalten ✅ Inklusive
Persönliches Erscheinen Erforderlich Nicht nötig
Standort Ostdeutschland NRW (Krefeld)

Häufige Fragen zur Kfz-Empfangsbevollmächtigung

Ja, das ist gesetzlich geregelt in § 6 Abs. 2 i.V.m. § 75 Abs. 2 FZV. Wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, wird die Zulassungsstelle am Wohnort Deines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Wir sitzen in Krefeld – Dein Fahrzeug wird also auf ein KR-Kennzeichen umgemeldet (oder Du behältst Dein bisheriges Kennzeichen, siehe nächste Frage).

Ja! Seit 2015 kannst Du bei einem Wechsel der Zulassungsstelle Dein Kennzeichen bundesweit behalten. Wenn Du also bisher ein M-Kennzeichen (München) hattest und wir als Empfangsbevollmächtigter eingetragen werden, kannst Du Dein M-Kennzeichen weiterfahren – nur die Zuständigkeit wechselt nach Krefeld.

Nein! Das ist unser großer Vorteil gegenüber anderen Anbietern. Wir bieten einen vollständigen Zulassungsdienst an. Du erteilst uns eine Vollmacht, sendest uns die erforderlichen Unterlagen, und wir erledigen alles Weitere bei der Zulassungsstelle Krefeld für Dich.

Für die Ummeldung benötigen wir von Dir:
– Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
– Aktuelle HU/AU-Bescheinigung (TÜV)
– SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
– Ausgefüllte Vollmachten (stellen wir Dir zur Verfügung)
– eVB-Nummer Deiner Kfz-Versicherung

Wir senden Dir nach Vertragsabschluss eine Checkliste mit allen Details.

Die Kfz-Versicherung kannst Du grundsätzlich behalten. Manche Versicherungen haben jedoch Schwierigkeiten mit dem Konzept der Empfangsbevollmächtigung. Falls Deine aktuelle Versicherung nicht mitspielt, vermitteln wir Dir über unseren Partner-Versicherungsmakler eine passende Alternative – kostenlos.

Die Kfz-Steuer bleibt unverändert und wird weiterhin vom Finanzamt eingezogen. Du erteilst dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat von Deinem Konto (auch ausländische SEPA-Konten sind möglich). Der Steuerbescheid geht an unsere Adresse und wird Dir weitergeleitet.

Ja, die Hauptuntersuchung muss weiterhin in Deutschland durchgeführt werden – in den vorgeschriebenen Intervallen (PKW alle 24 Monate, Wohnmobile je nach Alter). Du musst also regelmäßig mit Deinem Fahrzeug nach Deutschland kommen. Die TÜV-Erinnerung geht an unsere Adresse und wird Dir rechtzeitig weitergeleitet.

Bußgeldbescheide werden an unsere Adresse zugestellt. Wir scannen sie sofort und senden sie Dir per E-Mail – so hast Du ausreichend Zeit, Einspruch einzulegen oder das Bußgeld fristgerecht zu bezahlen. Bei eiligen Dokumenten kontaktieren wir Dich zusätzlich telefonisch.

Nach Eingang aller Unterlagen dauert die Ummeldung bei der Zulassungsstelle in der Regel 3-5 Werktage. Anschließend senden wir Dir die neuen Fahrzeugpapiere und ggf. Kennzeichen per Post oder Express zu.

Wir übernehmen die Empfangsbevollmächtigung für alle Fahrzeugtypen:
– PKW und Kombis
– Wohnmobile und Reisemobile
– Wohnwagen und Anhänger
– Motorräder
– LKW und Transporter
– Oldtimer (H-Kennzeichen)

Jetzt Kfz-Empfangsbevollmächtigung anfragen

Unverbindlich und kostenlos – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden

Kontakt

Businesscenter Niederrhein
Oberstr. 3
47829 Krefeld

📞 02151 / 97 18 727
📧 info@businesscenter-niederrhein.de

Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 09:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr


Sende uns Deine Anfrage oder ruf direkt an – wir beraten Dich gerne zu Deiner individuellen Situation.

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Rechtlicher Hinweis: Die Kfz-Empfangsbevollmächtigung gemäß § 6 Abs. 2 i.V.m. § 75 Abs. 2 FZV ermöglicht die Fahrzeugzulassung ohne Wohnsitz in Deutschland. Die Hauptuntersuchung (TÜV/HU) muss weiterhin fristgerecht in Deutschland durchgeführt werden. Die hier genannten Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt. Stand: Dezember 2024.

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