Vermögen erhalten · Generationen prägen

Stiftung gründen — wenn Dein Vermächtnis größer sein soll als Dein Leben

Ob gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder hybride Konstruktion: Wir begleiten Dich durch Errichtung, Anerkennung und steuerliche Optimierung. Für Stifter mit klarem Gestaltungswillen — und für Familien, die ihr Vermögen über Generationen sichern wollen.

3 FormenWir kennen alle
28 JahreBeratungspraxis
Beratungaus einer Hand
Anwälteim Netzwerk
Worum es geht

Was eine Stiftung anders macht als jede andere Rechtsform

Eine Stiftung ist die einzige Rechtsform in Deutschland, die ohne Eigentümer existiert. Sie gehört sich selbst. Sobald das Stiftungsvermögen einmal eingebracht ist, gehört es weder Dir, noch Deinen Kindern, noch sonst jemandem — sondern dem Stiftungszweck. Genau das macht die Stiftung zur stärksten Form, einen Willen über Generationen hinweg zu sichern. Eine Familienstiftung kann Vermögen vor Erbstreitigkeiten schützen. Eine gemeinnützige Stiftung kann gesellschaftlichen Wandel finanzieren — auch lange nach dem Tod des Stifters. Aber: Es ist eine endgültige Entscheidung. Was eingebracht ist, kommt nicht zurück. Deshalb gehört zur Stiftungsgründung mehr Beratung als zu jeder anderen Rechtsform.
Drei Formen

Welche Stiftung passt zu Deinem Ziel?

Stiftung ist nicht gleich Stiftung. Zweck, Steuerstatus und Familienbindung machen den Unterschied.

Gemeinnützige Stiftung

Für gesellschaftlichen Zweck. Bildung, Wissenschaft, Soziales, Kultur, Naturschutz. Steuervorteile beim Stiften, Steuerbefreiung für die Stiftung selbst, Spendenquittungen möglich.

  • Großzügiger Sonderausgabenabzug
  • Befreit von Körperschaftsteuer
  • Spenden steuerlich absetzbar
  • Stark reguliert & transparent
Familienstiftung

Für Vermögenserhalt & Familie. Nicht steuerbegünstigt, aber unkomplizierter Zweck. Schützt Vermögen vor Zersplitterung, regelt Erbfolge ohne Streit, kann an Generationen weitergeben.

  • Vermögen bleibt zusammen
  • Klare Versorgungsregeln
  • Schutz vor Erbstreitigkeiten
  • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre
Doppelstiftung / Hybrid

Für komplexe Konstellationen. Kombination aus gemeinnütziger und Familienstiftung, oft mit Holding-Struktur. Genutzt bei Unternehmen, deren Eigentum auf eine Stiftung übergeht.

  • Unternehmenssicherung
  • Steuerliche Optimierung
  • Ideal bei Unternehmensverkauf
  • Hoher Beratungsbedarf

Stiftung & Holding-Struktur — die richtige Reihenfolge

Bei Unternehmern ist die häufigste Fehleinschätzung: erst die Operative gründen, dann die Stiftung als Eigentümerin nachlagern. In Wahrheit muss die Reihenfolge oft umgekehrt sein. Mehr dazu in unserem Whitepaper „Die Holding-Struktur".

Whitepaper anfordern
Ablauf

Wie eine Stiftungsgründung mit uns funktioniert

Stiftungsgründung ist kein Standardprozess. Jeder Schritt ist auf Dein Ziel zugeschnitten.

1
Strategie-Gespräch
Welcher Zweck, welche Form, welches Vermögen?
2
Stiftungssatzung
Individuelle Satzung mit Anwälten und Steuerberatern.
3
Stiftungsgeschäft
Notarielle Errichtung, Vermögensübertragung.
4
Anerkennung
Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsbehörde.
5
Steuerstatus
Bei Gemeinnützigkeit: Anerkennung beim Finanzamt.
Unsere Leistung

Was wir Dir abnehmen

Strategische Beratung

Welche Stiftungsform für Deinen Zweck wirklich passt — gemeinnützig, privat, hybrid. Steuerliche Auswirkungen für Dich und Deine Familie. Welches Vermögen sich eignet, welches nicht.

Satzungserstellung

Individuelle Satzung — mit Stiftungsrechtlern und Steuerberatern aus unserem Netzwerk. Eine fehlerhafte Satzung kann später nur schwer korrigiert werden, deshalb arbeiten wir doppelt-geprüft.

Behördenkoordination

Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsbehörde, Eintragung im Stiftungsverzeichnis, Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt — wir koordinieren alle Verfahren.

Begleitung nach der Errichtung

Eine Stiftung ist mit der Errichtung nicht „fertig". Vorstandsbestellungen, jährliche Berichte, Vermögensverwaltung, Mittelverwendung — wir bleiben Dein Ansprechpartner.

Warum BCN

Wir kennen den Unterschied zwischen „möglich" und „klug"

Erfahrung mit großen Strukturen

Wer eine Stiftung gründet, denkt in Generationen. Wir auch. Aus 28 Jahren Beratungspraxis kennen wir die Konstellationen, die in 10, 20, 30 Jahren zum Problem werden — und vermeiden sie schon bei der Errichtung.

Zwischen Recht, Steuer und Familie

Eine Stiftung berührt drei Disziplinen gleichzeitig. Wir arbeiten mit Stiftungsrechtlern, Steuerberatern und Notaren in einem koordinierten Team. Du erklärst Deine Situation einmal, nicht dreimal.

FAQ

Häufige Fragen zur Stiftungsgründung

Wie viel Vermögen brauche ich, um eine Stiftung zu gründen?
Es gibt keine gesetzliche Mindestgrenze, aber eine wirtschaftliche: Die Stiftung muss aus den Erträgen des Vermögens ihren Zweck dauerhaft erfüllen können. In der Praxis fordern die meisten Stiftungsbehörden mindestens 50.000–100.000 € Stiftungsvermögen für eine eigenständige Stiftung. Bei kleineren Beträgen ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach einer Großstiftung oft sinnvoller — auch das beraten wir.
Was sind die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung?
Beim Stifter: Sonderausgabenabzug für Zustiftungen ins Stiftungsvermögen bis 1 Mio. € pro Person und 10-Jahres-Zeitraum. Plus jährlicher Spendenabzug bis 20 % des Einkommens. Bei der Stiftung selbst: Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer, sofern sie ihre Mittel zeitnah und satzungsgemäß verwendet. Spender bekommen Spendenquittungen — was Spendenbereitschaft erhöht.
Was ist der Unterschied zwischen Stiftung und Verein?
Eine Stiftung hat kein Mitgliederprinzip. Sie wird vom Stifter erschaffen, ihr Wille ist in der Satzung festgeschrieben — und kann später kaum geändert werden. Ein Verein dagegen lebt von seinen Mitgliedern: Die Mitgliederversammlung kann Satzung ändern, Vorstand neu wählen, sogar den Vereinszweck anpassen. Stiftung = unveränderlicher Stifterwille. Verein = dynamische Mitgliedergemeinschaft.
Kann ich eine Familienstiftung als Vermögensschutz nutzen?
Ja. Eine Familienstiftung ist eine etablierte Form, Vermögen vor Zersplitterung durch Erbgänge zu schützen. Das Vermögen gehört der Stiftung, die nach Stiftersatzung an Familienmitglieder ausschüttet. Wichtig: Eine Familienstiftung ist nicht steuerbegünstigt. Sie zahlt Körperschaftsteuer und unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer. Trotzdem oft sinnvoll — aber kein „Steuersparmodell".
Wie lange dauert die Stiftungsgründung?
Vom ersten Beratungsgespräch bis zur staatlichen Anerkennung typischerweise 3–6 Monate. Bei gemeinnützigen Stiftungen kommt das Anerkennungsverfahren beim Finanzamt hinzu — das kann nochmal 1–3 Monate brauchen. Bei komplexen Konstellationen (Doppelstiftung, Unternehmensbezug) entsprechend länger. Wir machen Dir vorab einen realistischen Zeitplan.
Kann ich die Stiftung später wieder auflösen?
Grundsätzlich: Nein. Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt. Auflösung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich — meist bei dauerhafter Unmöglichkeit der Zweckerfüllung. Genau deshalb ist die Beratung vor der Errichtung so wichtig: Was einmal in der Stiftung ist, bleibt dort. Deshalb empfehlen wir oft, klein anzufangen und später zuzustiften, statt das gesamte Vermögen sofort zu übertragen.

Beratung beginnt mit Zuhören

Stiftungsgründung ist nichts, was wir am Telefon „eben mal" abwickeln. Lass uns ein erstes Gespräch führen — kostenlos, vertraulich.

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