Erst selbständig gemacht und dann auf der Straße gelandet.
Gewerbeanmeldung rechtfertigt fristlose Kündigung der eigenen Wohnung durch den Vermieter.
Eine gute Geschäftsidee, das nötige Startkapital, viel Motivation?! Dann steht doch der Gewerbeanmeldung eigentlich nichts mehr im Wege … oder?
DOCH, denn alleine der Gang zur Gewerbemeldestelle – oder vielmehr die dann dort getätigte Anmeldung des eigenen Gewerbes – kann (wie der folgende Fall zeigt) die fristlose Kündigung der eigenen Wohnung durch den Vermieter nach sich ziehen!
Mit einem solchen Fall hat sich nämlich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31. Juli 2013 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=64986&pos=0&anz=1) befassen müssen – und den Sachverhalt sehr eindeutig und unmissverständlich klargestellt:
Die Anmeldung eines Gewerbes in der eigenen Mietwohnung ist nämlich eine einseitige Vertragsänderung des privaten Mietvertrages, welche dem Vermieter die Erteilung der fristlosen Kündigung ermöglicht.
Doch die Gefahr gilt natürlich nicht nur für Neugründungen, sondern – wie der vorliegende Fall zeigt – auch für alle bereits existierenden Unternehmer, Gewerbe und sogar Freiberufler. Wenn Du dein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit bereits heute in der eigenen Mietwohnung angemeldet hast, läufst Du in dieser Konstellation stets Gefahr, dass der Vermieter „von seinem Recht Gebrauch macht“ und dieses Ass unerwartet heute, morgen, oder irgendwann aus dem Ärmel holt – insbesondere dann, wenn das Verhältnis, aus welchem Grund auch immer, bereits schon angespannt sein sollte.
Und selbst wenn man klein anfängt, niemanden belästigt oder alles noch so feinsäuberlich plant und seinen Pflichten als Unternehmer in allen Belangen nachkommt – so bleibt die Firma in den eigenen vier Wänden doch eine tickende Zeitbombe.
Was kann man denn dagegen tun?
Die eine Möglichkeit liegt auf der Hand: Das klärende Gespräch mit dem Vermieter suchen und hoffen, dass er zustimmt. Hierbei solltest Du unbedingt auf eine schriftliche Bestätigung bestehen. Mach Dir aber bitte unbedingt vorher Gedanken, was passiert, wenn er „nein“ sagt.
Die andere Möglichkeit liegt eigentlich auch genauso auf der Hand. Nämlich konsequent privates und geschäftliches voneinander zu trennen und das Gewerbe auszulagern. Wahlweise in ein eigens angemietetes Büro oder in ein Businesscenter.
Welche von beiden Varianten (eigenes Büro vs. Businesscenter) die richtige Wahl ist, hängt natürlich stark von den individuellen Gegebenheiten und Anforderungen ab und lässt sich aufgrund der Komplexität in den wenigsten Fällen pauschal beantworten.
Dabei bietet ein Businesscenter neben dem deutlichen Vorteil der geringeren Kosten noch viele Vorteile mehr, die man bei seiner Entscheidung unbedingt mit in die Waagschale werfen sollte:
Es geht nichts verloren: Die Post wird gesammelt und regelmäßig zu Dir nach Hause geschickt.
Auch die komplette Warenlogistik, bspw. für Deinen Web-Shop (Versand, Rücksendungen von Kunden, …), kannst Du so in professionelle Hände outsourcen.
Privates und geschäftliches ist klar getrennt und wird nicht vermischt: Kunden und lästige Vertreter kennen Deine private Adresse nicht und stehen nicht plötzlich vor der Türe.
Bei einer Gründung mit mehreren Personen ist die Geschäftsadresse klar geregelt. Kunden können in extra dafür hergerichteten Meetingräumen mit professioneller Medientechnik, Getränken und Snacks empfangen werden. Auf Wunsch nehmen Servicemitarbeiter/-innen die Anrufe Deiner Kunden in Deinem Namen entgegen, damit Du Dich voll auf Deine Arbeit konzentrieren kannst.
Und das Alles, ohne dabei die monatlich hohen Kosten für ein eigenes Büro aufzubringen oder eigenes Personal einstellen zu müssen.
Du möchtest mehr über die Nutzung einer ladungsfähigen Geschäftsadresse im Businesscenter Niederrhein erfahren? Dann klicke hier>>
Businesscenter Niederrhein – das Zuhause für Dein Unternehmen, Dein Partner für gemeinsames Wachstum.